Schenkungsteuer auf Sizilien
Anwendungsfälle, Berechnung und Doppelbesteuerung
Bei Schenkungen können neben der italienischen Steuer noch weitere deutsche Steuern anfallen, wobei Doppelbesteuerung oft vermieden werden kann.
Alles was Sie über die Schenkungsteuer auf Sizilien wissen müssen
Anwendung des italienischen Schenkungsteuerrechts
Die Regelungen über die italienische Schenkungsteuer finden Anwendung, wenn
- der Erblasser in Italien steuerlich ansässig ist oder
- sich die zu übertragende Vermögenswerte in Italien befinden
Da sich die Regelungen über die italienische Schenkungsteuer mitunter rapide verändern, sind die Regelung zum Zeitpunkt der Schenkung Erblassers maßgebend.
Allgemeine Regelungen der Schenkungssteuer
Die Schenkungssteuer beträgt 4 % für Gegenstände, deren Wert 1.000.000,- € pro Begünstigtem übersteigt.
Allgemeine Freibeträge
Die Freibeträge richten sich nach der Beziehung, in welcher der Beschenkte zum Schenker steht. Die Freibeträge sind wie folgt:
- Ehegatten, Vorfahren und Kinder = 1.000.000,- €
- Seitenverwandte = 100.000,- €
- Sonstige = 0,- €
- Besonderheiten bestehen für behinderte Personen. Diese erhalten pauschal einen Freibetrag von 1.500.000,- € ungeachtet des Verhältnisses zum Schenker
Steuerliche Verpflichtungen bei Schenkungen von Immobilien auf Sizilien
Neben der Schenkungsteuer fallen bei Immobilien noch folgende zusätzliche Steuern an:
- Überschreibungsteuer (imposta ipotecaria)
- Katastersteuer (imposta catstale)
- Registersteuer (imposta di registro)
- Mehrwertsteuer (imposta sul valore aggiunto – IVA)
- Hypothekensteuer (imposta ipotecaria)
- Grunderwerbsteuer (imposta sugli acquisti immobiliari)
Deutsche Schenkungssteuer
Waren der Schenker oder der Beschenkte in Italien steuerlich ansässig oder befand sich der Vermögensgegenstand in Italien, kann neben der italienischen Erbschaftsteuer auch deutsche Erbschaftsteuer anfallen. In diesem Fällen kann die Doppelbesteuerung oft durch Anrechnung vermieden oder gemildert werden.
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