Das sind Ihre Experten im deutsch-italienischen Erbrecht
Anwaltskooperation Dr. Stephan J. Lang & Avv. Corinna Marzi
Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem Verständnis für die Herausforderungen im internationalen Erbrecht setzen die Anwaltskanzleien Dr. Lang & Kollegen und Avv. Corinna Marzi neue Maßstäbe in der grenzüberschreitenden Rechtsberatung zwischen Deutschland und Italien. Die Kooperation unserer beiden Kanzleien ist nicht nur ein Modell für erfolgreiche internationale Zusammenarbeit, sondern auch ein Garant für die Sicherung der Vermögenswerte und die Wahrung der Interessen ihrer Mandanten über Ländergrenzen hinweg.
Unser Hauptaugenmerk gilt dabei vor allem denjenigen, die ihre mühsam aufgebauten Werte im In- und Ausland rechtzeitig und reibungslos der nächsten Generation übertragen wollen. Diese Philosophie findet sich auch wieder in unserer Initiative Werterhalt & Weitergabe, der sich auch unsere Experten aus Deutschland und Italien verpflichtet sehen. Zufrieden sind wir erst, wenn Sie es sind

RA Corinna Marzi
Ihre Spezialistin für deutsch-italienisches Erbrecht und Familienrecht. Sie arbeitet schwerpunktmäßig in Rom.
Tel.: +49 (0)172 / 923 1838

RA Prof.* Dr. Stephan Lang
Ihr Spezialist für Erbrecht und Vermögensnachfolge. Er arbeitet schwerpunktmäßig in München und Rom.
Tel.: +49 (0)172 / 923 1838

RA Sascha Jung
Ihr Spezialist für Erbrecht, Gesellschaft- & Immobilienrecht. Er arbeitet schwerpunktmäßig in Berlin und Sizilien.
Tel.: +49 (0)172 / 923 1838

RA Dr. Rolf Landskron
Ihr Spezialist für Erbrecht und Immobilienrecht. Er arbeitet schwerpunktmäßig in München und Sardinien.
Tel.: +49 (0)172 / 923 1838

StB Nyikolaj Szmolenkov
Ihr Spezialist für int. Steuerrecht und Erbschaftsteuerrecht. Er arbeitet schwerpunktmäßig in Augsburg, München und Rom.
Tel.: +49 (0)172 / 712 0558