Pflichtteilsrecht in Italien
Anwendung und Besonderheiten des italienischen Pflichtteilsrechts
Mit Inkrafttreten der Europäischen Erbrechtsverordnung kommt es häufiger vor, dass ein Deutscher nach italienischem Recht beerbt wird. Dies ist insbesondere für den Pflichtteil von Bedeutung. Der Beitrag zeigt auf, wann das „italienische Pflichtteilsrecht“ anzuwenden ist, wer Berechtigter sein kann, wie der Pflichtteil berechnet und wie er durchgesetzt wird.
Was Sie über das italienische Pflichtteilsrecht wissen sollten
Anwendbarkeit des italienischen Pflichtteilsrechts
Der Pflichtteil ist im italienischen Zivilgesetzbuch (codice civile) – kurz CC – geregelt.
Ob italienisches Recht anzuwenden ist, bestimmt sich für Erbfälle ab dem 17.08.2015 in erster Linie nach der – kurz – Europäischen Erbrechtsverordnung EuErbVO.
Natur des italienischen Pflichtteils: Noterbrecht
Nach italienischem Erbrecht wird die Testierfreiheit zugunsten bestimmter Personen eingeschränkt. Dies wird in der deutschen Literatur auch als Noterbrecht bezeichnet. Der Pflichtteilsberechtigte ist nach dieser Diktion der Noterbe und sein Anteil am Nachlass der Noterbteil. Noterben sind die Kinder und deren Abkömmlinge, der Ehegatte und die Vorfahren des Erblassers.
Pflichtteil/Noterbrecht der Kinder und Abkömmlinge
Lebende Kinder schließen ihre jeweiligen Abkömmlinge aus. Ist ein Kind vor dem Erblasser verstorben und hinterlässt es wiederum selbst Abkömmlinge, so treten diese an die Stelle des Kindes. Ist ein Kind erbunwürdig oder wurde dem Noterben der Noterbteil wirksam entzogen, so ist er nicht mitzuzählen. Hatte das Kind allerdings selbst Abkömmlinge, haben diesen Anspruch auf dessen Noterbteil und werden folglich mitgezählt.
Noterbteil
Hinterlässt der Erblasser nur einen Abkömmling, erhält dieser einen Noterbteil in Höhe der Hälfte des Nachlasses. Lebt hingegen mehr als ein Abkömmling, erhalten diese insgesamt zwei Drittel des Nachlasses, welcher nach der Anzahl gleichsam aufgeteilt wird. Erbt ein Abkömmling neben dem Ehegatten des Erblassers, erhält dieser ein Drittel des Nachlasses. Hinterlässt der Erblasser neben dem Ehegatten mehrere Abkömmlinge, erhalten diese die Hälfte des Nachlasses zu je gleichen Teilen.
Noterbteil der Vorfahren
Wird der Erblasser nicht von seinen Abkömmlingen überlebt, sind seine Eltern und andere Vorfahren Noterben. Insgesamt erhalten die Vorfahren ein Drittel des Nachlasses, welcher wiederum zu gleichen Teilen unter ihnen aufgeteilt wird. Erben Vorfahren neben dem Ehegatten, steht ihnen insgesamt ein Viertel des Nachlasses zu, welches unter ihnen aufgeteilt wird.
Noterbteil des Ehegatten und andere Rechte im Erbfall
Dem Ehegatten steht mindestens die Hälfte des gesetzlichen Nachlasses zu, ungeachtet der Anzahl oder Beziehung der anderen Erben des Erblassers. Daneben erhält der Ehegatte ein Nießbrauchsrecht an der gemeinsamen Immobilie, zusätzlich zum Nutzungsrecht des Hausrates.
Gerichtliche Durchsetzung des italienischen Pflichtteils
Ob italienische oder deutsche Gerichte zuständig sind, bestimmt sich in der Regel nach dem gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt des Todes des Erblassers.
Sind italienische Gerichte zuständig und wird dort Klage erhoben, richtet sich das Verfahren nach der italienischen Zivilprozessordnung.
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RA Prof.* Dr. Stephan J. Lang
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