Streitiges Nachlassverfahren und Erbprozess in Italien

Zweck und Notwendigkeit des Verfahrens

Manchmal ist ein Erbstreit unvermeidbar. Insbesondere seit Inkrafttreten der EuErbVO ist es dabei immer öfter erforderlich in einem italienischen Gericht deutsches Erbrecht anzuwenden. In solchen Fällen vertreten wir unsere Mandanten als Prozessvertreter oder arbeiten dem Prozessanwalt zu.

Wir sind im Nachlassverfahren und Erbprozess an ihrer Seite

Unsere Leistungen

  • Prüfung, ob deutsches oder italienisches Erbrecht anzuwenden ist,
  • Klärung der Zuständigkeit und Zuständigkeitsstreit,
  • Gutachten zum italienischen Erbrecht für italienische Gerichte,
  • Anfechtung des Testamentes (z.B. wegen Testierunfähigkeit oder Irrtums),
  • Klage auf deutschen Pflichtteil in Italien oder Deutschland,
  • Herabsetzungsklage in Italien oder Deutschland,
  • Klage auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft,
  • Verfahren gegen einen Testamentsvollstrecker in Italien (z.B. auf Nachlassverzeichnis, Auskunft, Rechenschaft, Schadensersatz),
  • Entlassung des Testamentsvollstreckers und
  • Durchsetzung eines Unterlassungsanspruchs (z.B. Verkauf von Grundstücken).

 

RA Prof.* Dr. Stephan J. Lang
Ihr Spezialist für Erbrecht

Tel.: +49 (0)172 / 923 1838

Die Abwicklung eines Nachlasses in Italien kann komplex und anspruchsvoll sein. Es gibt eine Vielzahl von rechtlichen und administrativen Hürden, die überwunden werden müssen. Wir helfen Ihnen weiter.

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Ihr Spezialist für Erbrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu Dr. Lang & Kollegen

Dr. Stephan Lang

RA Prof.* Dr. Stephan J. Lang

  • Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht
  • Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) und Mediator
  • Gastprofessor an der GTU /Tiflis/ Georgien (2013 - 2019)
  • Mitglied der Deutsch-Italienischen Juristenvereinigung
  • Kanzleisitz: München
  • Bereich: Rom
  • Tel.: +49 (0)172 / 923 1838

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