Erbschaftsteuer auf Sizilien
Anwendungsfälle, Berechnung und Freibeträge
Die folgenden Ausführungen bieten Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Aspekte der Erbschaftsteuer auf Sizilien. Bei spezifischen Sachverhalten empfehlen wir, rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Schritte korrekt und fristgerecht unternommen werden.
Alles was Sie über die Erbschaftsteuer auf Sizilien wissen müssen
Anwendung der sizilianischen Erbschaftsteuer
Die Regelungen über die italienische Erbschaftsteuer finden Anwendung, wenn
- der Erblasser in Italien steuerlich ansässig ist oder
- sich die zu übertragenden Vermögenswerte in Italien befinden
Die Regelungen über die italienische Erbschaftsteuer ändern sich mitunter rapide. Maßgebend sind jedoch stets die Regelungen zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers.
Allgemeine Freibeträge
Die Freibeträge richten sich nach der Beziehung, in welcher der Erbe zum Erblasser steht. Die Freibeträge sind wie folgt:
- Ehegatten, Vorfahren und Kinder = 1.000.000,- €
- Seitenverwandte = 100.000,- €
- Sonstige = 0,- €
Besonderheiten bestehen für behinderte Personen. Diese erhalten pauschal einen Freibetrag von 1.500.000,- € ungeachtet des Verhältnisses zum Erblasser
Deutsche Erbschaftsteuer bei Erbschaften auf Sizilien
War der Erwerber oder der Erblasser Italiener oder gehört zum Nachlass Vermögen in Italien, kann neben der italienischen Erbschaftsteuer auch deutsche Erbschaftsteuer anfallen. In diesem Fällen kann die Doppelbesteuerung oft durch Anrechnung vermieden oder gemildert werden.
Pflicht zur Anzeige und Steuererklärung beim deutschen Finanzamt
Deutsche Erben müssen ihren Erwerb innerhalb von drei Monaten beim deutschen Finanzamt anzeigen. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass die steuerliche Verpflichtung nicht erst dann entsteht, wenn man über den Nachlass verfügen kann, sondern bereits mit dem Erbantritt. Das Finanzamt kann dann eine Erbschaftsteuererklärung anfordern, die innerhalb einer Frist von mindestens einem Monat eingereicht werden muss. Auf Antrag kann diese Frist verlängert werden.
Zu welchem Zeitpunkt wird die Erbschaftsteuer fällig?
In Italien muss die Erbschaftssteuer spätestens zwölf Monate nach dem Tod des Erblassers bezahlt werden.
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