Nachlassabwicklung in Italien
Nachweis und Abwicklung des Erbrechts in Italien: Verfahren und Anforderungen
Stirbt ein Deutscher mit Vermögen in Italien, z.B. einer Immobilie (Haus, Wohnung), beweglichem Vermögen (PKW, Jacht) und Anlagevermögen (z.B. Konto, Wertpapiere, Aktien), so müssen die Erben vieles beachten. Der Beitrag erläutert die Nachlassabwicklung in Italien.
Alles was Sie über die Nachlassabwicklung in Italien wissen müssen
Grundlagen
Das italienische Erbrecht ist im Zivilgesetzbuch (codice civile) – kurz CC – geregelt. Dessen Regelungen sind in ganz Italien gleich anzuwenden.
Nachweis des Erbrechts
Erbrechtliche „Titel“
In der Regel ist das Erbrecht durch ein öffentliches Dokument nachzuweisen. Folgende Dokumente werden dabei akzeptiert:
- bei gesetzlicher Erbfolge: eine notarielle Urkunde über die Feststellung der gesetzlichen Erben (atto di notorietà)
- ein italienisches Testament (testamento)
- ein italienischer Familienvertrag (Patto di famiglia)
- Erbschein (in ehemals österreichischen Gebieten Italiens)
- Europäisches Nachlasszeugnis
Auch ein vor einem deutschen Notar errichtetes notarielles Testament oder ein protokolliertes eigenhändiges Testament sind akzeptierte Titel.
Bei Zuständigkeit deutscher Gerichte werden außerdem auch ein deutscher Erbschein oder ein Urteil eines deutschen Gerichts über die Feststellung der Erben anerkannt.
Banken in Italien verlangen regelmäßig die gleichen Nachweise über das Erbrecht wie Grundbuchämter. Allerdings steht es immer im Ermessen der Bank, hiervon Ausnahmen zuzulassen.
Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
Grundlage
Der wohl größte Unterschied zum deutschen Erbrecht liegt darin begründet, dass die Erben, um über das Vermögen verfügen zu dürfen, die Erbschaftsannahme (accettazione) separat erklären und notariell beurkunden lassen müssen. Dies kann auf zwei Arten erfolgen.
Bedingungslose Annahme
Bei der bedingungslosen Annahme nimmt der Erbe die Erbschaft sofort an. Dabei verschmilzt das persönliche Vermögen des Erben mit dem des Erblassers. Er tritt hierdurch auch direkt in alle ehemaligen Verbindlichkeiten des Erblassers ein. Er haftet somit auch persönlich für sämtliche Verbindlichkeiten des Erblassers. Einer beurkundeten Annahmeerklärung steht sämtliches Handeln gleich, welches den Anschein erweckt, dass der Erbe über das Vermögen des Erblassers verfügen möchte. Diese Annahmeerklärung ist unanfechtbar und unwiderruflich (Semel heres, semper heres).
Annahme unter Vorbehalt
Bei der Annahme unter Vorbehalt verpflichtet sich der Erbe, innerhalb von drei Monaten eine Inventaraufstellung der Aktiva und Passiva des Erblassers aufzustellen. Die Erklärung wird durch den Notar in das Erbschaftsregister und das Immobilienregister (Conservatoria di registiri immobiliari) eingetragen. Während der Dauer der Aufstellung übernimmt der Erbe noch keine Verbindlichkeiten des Erblassers. Nach Aufstellung des Inventars des Erblassers hat der Erbe eine 40-tägige Frist zur Ausschlagung der Erbschaft. Laufen diese 40 Tage ab, gilt die Erbschaft als angenommen.
Benötigte Unterlagen für die Erbschaftsannahme in Italien
Zur Vorbereitung der Beurkundung werden regelmäßig folgende Dokumente benötigt:
- Personalien des Erblassers
- Sterbeurkunde (certificato di morte)
- Bescheinigung des Familienstands des Erblassers (certificato di stato di famiglia)
- beglaubigte Kopie des Testaments
- Ersatzerklärung zur Notorietätsurkunde bei gesetzlicher Erbfolge
- Aufstellung der Aktiva und Passiva des Erblassers
- separate Erklärung der Bank über das Kontoguthaben
- bei einer Immobilie ein Auszug des Katasters
- Aufstellung der Hinterbliebenen mit italienischer Steuernummer (codice fiscale)
Dokumente, welche nicht in italienischer Sprache verfasst sind, müssen nebst Übersetzung eines vereidigten Übersetzers vorgelegt werden. Ausländische Urkunden, welche nicht nach internationalem Recht anzuerkennen sind, bedürfen unter Umständen der beglaubigten Übersetzung oder der Legalisation.
Vorbereitet wird die Erbschaftsannahme in der Regel durch einen Anwalt.
Ausschlagung der Erbschaft
Die Erbschaft kann auch durch eine notarielle Urkunde ausgeschlagen werden. Diese Erklärung kann innerhalb von zehn Jahren widerrufen werden.
Erklärung der italienischen Erbschaftsteuer und gemeindlichen Wertzuwachssteuer
Vor der Eintragung der Erben in das Grundbuch sollte die italienische Erbschaftsteuer erklärt und gezahlt werden.
Umschreibung auf die Erben
Nach Beurkundung der Annahme der Erbschaft und Zuweisung des Eigentums kann Umschreibungsantrag gestellt werden. Eine Beantragung der Umschreibung ohne vorherige Annahme der Erbschaft wird der Annahmeerklärung gleichgesetzt.
Inhaltsverzeichnis

RA Prof.* Dr. Stephan J. Lang
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- Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) und Mediator
- Gastprofessor an der GTU /Tiflis/ Georgien (2013 - 2019)
- Mitglied der Deutsch-Italienischen Juristenvereinigung
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