Immobilien vererben in Italien
ITALIEN – SARDINIEN – SIZILIEN
Was Sie über das vererben von Immobilien wissen müssen
Nachweis gegenüber dem Grundbuchamt
Gemäß der italienischen Grundbuchordnung muss das Erbrecht durch einen erbrechtlichen Titel nachgewiesen werden, um die Eintragung des Rechtsnachfolgers im Eigentumsregister zu ermöglichen. Solche Titel können ein Erbvertrag, ein Testament, eine notarielle Urkunde über die Feststellung der gesetzlichen Erben oder das Europäische Nachlasszeugnis sein. Auch ein in Deutschland vor einem Notar erstelltes Testament wird anerkannt. Sollte die Zuständigkeit bei deutschen Gerichten liegen, werden auch ein deutscher Erbschein oder ein Feststellungsurteil eines deutschen Gerichts akzeptiert. Unabhängig von diesen Auflagen wird in der Regel die Erbannahme in Italien notariell durchgeführt. Der Beurkundung werden die vorerwähnten Unterlagen beigefügt.
Wer ist für die Erteilung des Erbnachweises zuständig?
Die Zuständigkeit für die Feststellung des Erbrechts wird durch die Europäische Erbrechtsverordnung bestimmt. Diese regelt grenzüberschreitende Erbfälle. Entscheidend für die Frage nach zuständigen Gerichten und anwendbarem Recht ist der letzte gewöhnliche Aufenthaltsort des Verstorbenen.
Bei welchen Notaren kann ich die Erbschaftsannahme erklären?
Jeder Notar in Italien kann die notarielle Erbschaftsannahme durchführen. In Berlin kann die Erbschaftsannahme auch in der Botschaft vom Konsul beurkundet werden. Für die Vorbereitung der Beurkundung werden regelmäßig folgende Dokumente benötigt:
- Erbnachweis
- Ersatzerklärung zur Notorietätsurkunde bei gesetzlicher Erbfolge
- Sterbeurkunde
- Bescheinigung über letztwillige Verfügungen
- Bescheinigung über Lebensversicherungen
- Bescheinigung der Bank über bestehende Guthaben
- Notarieller Kaufvertrag bei Grundvermögen in Italien
- Nachweis über den Katasterwert
- Aktueller Grundbuchauszug
- Italienische Steuernummer für Ausländer oder Italiener
Müssen Dokumente ins Italienische übersetzt werden?
Ja, alle Dokumente, welche nicht in italienischer Sprache vorliegen, müssen nebst Übersetzung eines vereidigten Übersetzers vorgelegt werden. Darüber hinaus können bestimmte ausländische Urkunden, die nicht nach der Europäischen Erbrechtsverordnung oder internationalem Recht anerkannt sind, eine Apostille oder Legalisation erfordern.
Muss bei der Eintragung der Erben ins Grundbuch eine italienische Steuererklärung abgegeben werden?
Vor der Eintragung der Erben ins Grundbuch muss die italienische Erbschaftsteuer erklärt und gezahlt werden. Dies ist ein notwendiger Schritt, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Verpflichtungen erfüllt sind und die Eintragung ohne Verzögerungen vorgenommen werden kann.
Wann und wie erfolgt die Umschreibung auf die Erben?
Nach Erteilung der Urkunde über die Erbschaftsannahme und Zuweisung des Eigentums kann der Antrag auf Eintragung ins Grundbuch gestellt werden. Diese Eintragung ist wichtig, um die Eigentumsrechte der Erben offiziell zu bestätigen und rechtlich abzusichern.
Italienische Erbschaftsteuer
Die Regelungen über die italienische Erbschaftsteuer finden Anwendung, wenn
- der Erblasser in Italien steuerlich ansässig ist oder
- sich die zu übertragenden Vermögenswerte in Italien befinden.
Da sich die Regelungen über die italienische Erbschaftssteuer mitunter rapide verändern, sind die Regelungen zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers maßgebend. Der nachfolgende Abschnitt gibt einen kurzen Einblick in die aktuelle Steuerlage.
Steuererleichterungen
Der Freibetrag bei der Erbschaftsteuer hängt vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Erben ab. Und kann bis zu 1.000.000,- € für die engsten Verwandten betragen.
Zu welchem Zeitpunkt wird die Erbschaftsteuer fällig?
In Italien muss die Erbschaftsteuer spätestens zwölf Monate nach dem Tod des Erblassers bezahlt werden.
Kann bei einem Erbe in Italien auch deutsche Erbschaftsteuer anfallen?
Wenn der Erblasser oder der Erbe in Deutschland ansässig ist, fällt grundsätzlich auch deutsche Erbschaftsteuer an. Die Doppelbesteuerung kann durch Anrechnung der italienischen auf die deutsche Erbschaftsteuer ganz oder teilweise vermieden werden.
Inhaltsverzeichnis

RA Prof.* Dr. Stephan J. Lang
Ihr Spezialist für Erbrecht
Tel.: +49 (0)172 / 923 1838
Beim Erwerb oder der Veräußerung einer Immobilie in Italien gibt eine Vielzahl von rechtlichen und administrativen Hürden, die überwunden werden müssen. Wir helfen Ihnen weiter.

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Ihr Spezialist für Erbrecht

RA Prof.* Dr. Stephan J. Lang
- Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht
- Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) und Mediator
- Gastprofessor an der GTU /Tiflis/ Georgien (2013 - 2019)
- Mitglied der Deutsch-Italienischen Juristenvereinigung
- Kanzleisitz: München
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