Erbrecht in Italien
Erbrecht in deutsch-italienischen Erbfällen
Dank der langjährigen Zusammenarbeit mit unserer Kooperationskanzlei in Rom, können wir Ihnen ein umfassendes Dienstleistungsangebot auf dem Rechtsgebiet des deutsch-italienischen Erbrechts und der Vermögensnachfolge anbieten.
Wir sind Ihre kompetenter Partner im deutsch-italienischen Erbrecht
Deutsch-italienisches Erbrecht
Unsere deutschen und italienischen Rechtsanwälte sind Spezialisten für Erbfälle mit Bezügen zu Italien („Italienisches Erbrecht“). Uns kennzeichnet
- besondere Qualifikation (Fachanwalt für Erbrecht, Prädikatsanwälte, deutsche und italienische Anwälte),
- konsequente Spezialisierung,
- langjährige Erfahrung in deutsch-italienischen Erbfällen,
- detaillierte Kenntnis beider Rechtssysteme,
- Kompetenz in Fragen des deutschen und italienischen (Erbschaft-) Steuerrechts,
- Sprachkompetenz und
- wissenschaftliche Beschäftigung mit Fragen des deutsch-italienischen Erbrechts
Deutsch-italienisches Erbrecht: Unsere Leistungen
Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Erbrecht beraten umfassend rund um das Thema „Erben & Vererben“ bei Bezügen zu Italien. Standardsituationen bei unserer Beratung sind insbesondere:
- Erbschaft in Italien: nicht-streitige Abwicklung des Nachlasses in Italien
- streitige Nachlassverfahren und Erbprozess in Italien
- Nachlassverfahren und Prozesse vor deutschen Gerichten bei Bezügen zu Italien
- Erklärung der italienischen Erbschaftsteuer
- deutsche Erbschaftsteuer bei Bezügen zu Italien
- Nachlassplanung: Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
- Verkauf der geerbten Liegenschaft
- Kauf von Immobilien in Italien
Beratung für Privatleute, Berater, Gerichte, Banken und gemeinnützige Organisationen
Unsere Mandanten sind meist Privatleute und kommen aus allen gesellschaftlichen Gruppen. Manche erben ein kleines Appartement, andere ein prächtiges Anwesen.
Neben Privatleuten beraten wir auch andere Berater (z.B. Steuerberater, Rechtsanwälte, Finanzdienstleister), Gerichte, Banken, Unternehmen, Stiftungen und gemeinnützige Organisationen.
Wir beraten Mandanten in ganz Deutschland, z.B. aus Berlin, Potsdam, Magdeburg, Dresden, Leipzig, Dessau, Hannover, Braunschweig, Oldenburg, Osnabrück, Göttingen, Delmenhorst, Lüneburg, Hamburg, Kiel, Flensburg, Lübeck, Frankfurt am Main, Wiesbaden, Kassel, Darmstadt, Offenbach, Hanau, Gießen, Marburg, Fulda, Wetzlar, München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg, Ingolstadt, Fürth, Würzburg, Erlangen, Bamberg, Landshut, Bayreuth und Aschaffenburg.
Beratung im deutsch-italienischen Erbrecht und Immobilienrecht in Deutschland
Persönlich beraten wir in Berlin, Frankfurt, Hamburg, München und in Rom.
Ansonsten beraten wir über Fernkommunikationsmittel (Telefon und E-Mail) in ganz Deutschland.
Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder der Beauftragung der Kanzlei?
Wir helfen Ihnen gerne. Um die Kontaktaufnahme für Sie und uns so einfach und effizient wie möglich zu gestalten, bitten wir, vorrangig unser Kontaktformular zu benutzen und Ihr Anliegen zu schildern. Sie können auch Dokumente beifügen. Nach Absendung Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen in der Regel binnen zweier Arbeitstage mit, ob wir Ihnen helfen können und unterbreiten ggf. Terminvorschläge. Selbstverständlich ist Ihre Anfrage nicht mit Verpflichtungen für Sie oder uns verbunden. Wegen der Kosten einer etwaigen ersten Beratung oder weitergehenden Beratung finden Sie unter „Kosten“ Informationen.
Italienisches Erbrecht oder deutsches Erbrecht – welches Recht ist bei einem Erbfall mit Bezügen zu Italien anzuwenden?
Anzuwendendes Erbrecht im deutsch-italienischen Erbfall
Anwendbarkeit der EuErbVO
Für Erbfälle ab dem 17.08.2015 ermitteln deutsche und italienische Gerichte das anwendbare Erbrecht nach der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO).
Die EuErbVO findet hierbei lediglich Anwendung auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen. Sie gilt daher nicht für die deutsche oder italienische Erbschaftsteuer. Ausgenommen vom Anwendungsbereich ist ferner die Eintragung von Rechten an beweglichen oder unbeweglichen Vermögensgegenständen (Immobilien) in einem Register, einschließlich der gesetzlichen Voraussetzungen für eine solche Eintragung.
Anwendbares Erbrecht – Grundsatz
In der Regel kommt es auf den letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers an. Grundsätzlich bestimmt sich der gewöhnliche Aufenthalt danach, wo der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen familiären und sozialen Lebensmittelpunkt hatte.
Der bloße Umstand, dass eine Person in Italien als Einwohner gemeldet ist, kann allenfalls ein Indiz für den gewöhnlichen Aufenthalt sein.
Für eine Änderung des gewöhnlichen Aufenthalts soll es also nicht erforderlich sein, dass der Erblasser den Willen hatte, an dem Ort zu bleiben oder sich dort dauerhaft aufzuhalten; auch ein Mindestzeitraum ist für die Begründung eines neuen gewöhnlichen Aufenthalts nicht erforderlich.
Ebenfalls ändert sich der gewöhnliche Aufenthalt nicht automatisch dadurch, dass sich der Erblasser aus beruflichen oder wirtschaftlichen Gründen – unter Umständen auch für längere Zeit – in einen anderen Staat begeben hat, um dort zu arbeiten.
Letztlich kommt es aber immer auf eine Abwägung aller Umstände des Einzelfalls an.
Besondere Regeln für Immobilien in Italien
Unter Umständen finden besondere Regelungen im Recht eines Staates, in dem sich bestimmte unbewegliche Sachen befinden, auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen Anwendung. Eine solche besondere Regelung findet sich lediglich in Südtirol. Hierbei dürfen Immobilien nur als Ganzes übertragen werden und somit nicht unter den Erben aufgeteilt werden.
Rechtswahl und Fiktion der Rechtswahl
Dem Erblasser steht es frei, sich für die Rechtsnachfolge von Todes wegen, dem Recht des Staates unterzuordnen, in welchem er sein Testament verfasst hat oder in dem er sich zum Zeitpunkt des Todes aufgehalten hat.
Wurde ein Testament vor dem 17.08.2015 „nach dem Recht“ errichtet, welches der Erblasser hätte wählen können, so gilt dieses Recht als das auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwendende.
Inhaltsverzeichnis

RA Prof.* Dr. Stephan J. Lang
Ihr Spezialist für Erbrecht
Tel.: +49 (0)172 / 923 1838
Die Abwicklung eines Nachlasses in Italien kann komplex und anspruchsvoll sein. Es gibt eine Vielzahl von rechtlichen und administrativen Hürden, die überwunden werden müssen. Wir helfen Ihnen weiter.

Überblick Themen Italien

Erbrecht Italien
Informieren Sie sich jetzt zu den wichtigsten Fragen des italienischen Erbrechts: Welches nationale Erbrecht und Steuerrecht kommt zur Anwendung? Wir sind Ihre Experten im deutsch-italienischen Erbrecht.

Nachlassabwicklung
Informieren Sie sich jetzt zu den wichtigsten Fragen der Nachlassabwicklung in Italien: Wie kann ein Erbrecht nachgewiesen werden? Welche Unterlagen werden für die Erbschaftsannahme benötigt?

Testament
Informieren Sie sich jetzt zu den wichtigsten Fragen des Testaments in Italien: Wie muss ein eigenhändiges Testament errichtet werden? Welche Arten des notariellen Testaments gibt es?

Pflichtteilsrecht
Informieren Sie sich jetzt zu den wichtigsten Fragen des Pflichtteilsrechts in Italien: Welche Personen sind Noterbberechtigt? Wie kann der Noterbteil gerichtlich durchgesetzt werden?

Gesetzliche Erbfolge
Informieren Sie sich jetzt zu den wichtigsten Fragen der gesetzlichen Erbfolge in Italien: Wann tritt die gesetzliche Erbfolge ein? Wer wird durch die gesetzliche Erbfolge begünstigt?

Nachlass- & Erbprozess
Informieren Sie sich jetzt zu den wichtigsten Fragen des streitigen Nachlassverfahrens und Erbprozess in Italien: Lassen Sie sich von unserem umfangreichen Leistungsangebot überzeugen.

Immobilienschenkung
Informieren Sie sich jetzt zu den wichtigsten Fragen der Immobilienschenkung in Italien: Welchen Inhalt muss ein Schenkungsvertrag haben? Wie hoch sind die Freibeträge in Italien?

Erbschaftssteuer
Informieren Sie sich jetzt zu den wichtigsten Fragen der Erbschaftsteuer in Italien: In welchen Fällen kommt die italienische Erbschaftssteuer zur Anwendung? Wie hoch sind die Freibeträge in Italien?
Ihr Spezialist für Erbrecht

RA Prof.* Dr. Stephan J. Lang
- Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht
- Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) und Mediator
- Gastprofessor an der GTU /Tiflis/ Georgien (2013 - 2019)
- Mitglied der Deutsch-Italienischen Juristenvereinigung
- Kanzleisitz: München
- Bereich: Rom
- Tel.: +49 (0)172 / 923 1838