Immobilienrecht auf Sardinien

Grunderwerbsteuer und wichtige Aspekte beim Immobilienkauf

Das Immobilienrecht ist auf Sardinien durch eine Kombination aus regionalen Sonderregelungen und wirtschaftlichen Faktoren geprägt, die es vom italienischen Festland unterscheiden.

Alles was Sie über das Immobilienrecht auf Sardinien wissen müssen

Wie hoch ist die Mehrwertsteuer auf Sardinien?

Die Mehrwertsteuer richtet sich danach, ob die Immobilie als Erst- oder Zweitwohnsitz erworben wird und ob sie von einem registrierten Unternehmen oder einer Privatperson verkauft wird. Beim Erwerb der Immobilie von einem Unternehmen beträgt die Steuer immer pauschal 200,- €.  Wird sie von einer Privatperson als Erstwohnsitz erworben, wird eine Steuer von 4 % fällig. Beim Erwerb als Zweitwohnsitz wird die Steuer in Höhe von 10 %, 22 % bei Luxusimmobilien, fällig.

 

Wie läuft der Erwerb einer Immobilie grundsätzlich ab?

Wenn sich die Parteien über den Verkauf geeinigt haben, kann man den Kaufvertrag auf zwei Arten abwickeln. Erstens kann man einen Vorvertrag abschließen. Hierbei werden grundlegende Daten des Objektes festgehalten und vom Käufer 20-30 % des Kaufpreises als Sicherheit an den Verkäufer hinterlegt. Tritt der Käufer von seinem Vorhaben zurück, darf der Verkäufer den Betrag als Vertragsstrafe einbehalten. Tritt hingegen der Verkäufer zurück, muss er nebst der Erstattung des erhaltenen Betrages denselben zusätzlich als Vertragsstrafe an den Käufer zahlen. Dieser Vorvertrag kann auch notariell beglaubigt werden – was für einen reibungslosen Vorgang zu empfehlen ist. Die zweite Möglichkeit besteht darin, entweder direkt oder im Anschluss an den Vorvertrag einen notariell beglaubigten Kaufvertrag abzuschließen, in dessen Folge das Eigentum an die Käuferpartei übergeht.

 

Welche wesentlichen Unterschiede gibt es beim Immobilienerwerb?

Im Gegensatz zur Situation in Deutschland ist es in Italien üblich, den oben beschriebenen Vorvertrag abzuschließen, der als Sicherung dient, den Vertrag abzuschließen und das Objekt nicht in der Zwischenzeit an Dritte weiterzuveräußern.

 

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer auf Sardinien?

Die Grunderwerbsteuer richtet sich nach dem Katasterwert der Immobilie, welcher mit einem festen Koeffizienten multipliziert wird. Dieser beträgt für Immobilien, die als Erstwohnsitz erworben werden, 115,5 und für Zweitwohnsitze 126.

RA Dr. Rolf Landskron
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Tel.: +49 (0)172 / 923 1838

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Dr. Stephan Lang

RA Dr. Rolf Landskron

  • Rechtsanwalt
  • Master of Laws (LL.M.), Bond University
  • Dipl.-Verwaltungswirt (FH)
  • Mitglied der Deutsch-italienischen Juristenvereinigung
  • Kooperationspartner der Kanzlei
  • Kanzleisitz: München
  • Bereich: Sardinien
  • Tel.: +49 (0)172 / 923 1838

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